1. Juli 2021

«Rechtsprechung braucht mutige & unabhängige Richter»

Nur mutige Richter könnten das Recht weiterentwickeln, sagt Dr. Alexander Christ in dem sehr hörenswerten Interview mit Milena Preradovic auf punkt.preradovic.com. Seiner Meinung nach hätten sich Gerichte wohl selbst instrumentalisiert. Wer die beiden Urteile des StGH studiert, der kommt nicht ganz umhin, diesen beiden Äusserungen etwas abzugewinnen. Mutige Formulierungen der Richter des obersten liechtensteinischen Gerichts gehen immerhin Richtung «eine nicht unwesentliche Gefahr für den Rechtsstaat» oder «Die Argumentation der Regierung ist etwas spitzfindig.» 

Da wir in der Argumentation der Regierung weit mehr finden als «Spitzfindigkeit» und eine «nicht unwesentliche Gefahr für den Rechtsstaat», setzen wir uns inhaltlich mit den Urteilen auseinander und möchten dich auffordern, dies ebenfalls zu tun.

Untenstehend findest du als «work in progress» unsere Kommentare, die dich hoffentlich anregen, nicht mehr mitzumachen, keine Ruhe zu geben und Politiker in die Verantwortung zu nehmen. Du findest an dieser Stelle und generell auf dieser Seite genügend Anknüpfungspunkte für deine eigenen Recherchen, denn früher oder später wirst auch du nicht mehr einverstanden sein mit dem, was hier läuft. 

Kommentare mitdenken.li zu den Urteilen des StGH vom 7. Dezember 2021 und vom 10. Mai 2022

1. Juli 2022 - Für den StGH ist es klar: Kinder sollen ihre Gesundheit und ihre Entwicklung «gesundheitspolitischen Zielen» unterordnen. Was sagst du dazu?

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In seinem Urteil vom 10. Mai 2022 bestätigt der Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein die von der Regierung eingeführte Maskenpflicht ab dem 6. Lebensjahr in den Schulen und öffentlichen Verkehrsmitteln des Landes als verhältnismässig. Liest man die Begründung (6. ff), so fällt auf, dass weder Regierung noch StGH die Schädlichkeit der Masken für alle Menschen, insbesondere aber für Kinder, erwähnen, geschweige denn ernst nehmen. Die attestierte Verhältnismässigkeit beruht einzig auf – unserer Meinung nach äusserst fragwürdigen – Aussagen wie: «Zwar erschwere die Maskenpflicht für Kinder unbestrittenermassen die Erfüllung schulischer Ziele, sie sei aber im Hinblick auf die gesundheitspolitischen Ziele der Verordnung keineswegs ungeeignet.» Oder:  «… habe das Gericht festgestellt, es sei nicht hinreichend wissenschaftlich belegt, dass das Maskentragen bei Kindern effektiv krankheitswertige gesundheitliche Schäden verursachen würde.» 

Die Maske stundenlang vor den Atemorganen der Kinder ist also «keineswegs ungeeignet»? Sie ist also nicht «geeignet», sondern «keineswegs ungeeignet»? Was heisst das denn?! Was bedeutet weiters «nicht hinreichend wissenschaftlich belegt»? Wann genau ist etwas «hinreichend wissenschaftlich belegt»? Und was sind «krankheitswertige gesundheitliche Schäden»? Was soll uns hier gesagt werden und wer hat hier die Deutungshoheit über das eine und das andere? Regierungen? Gerichte? Altmedien? Oder einfach alle ausser dir und mir, selbst wenn wir betroffen sind und berechtigte Zweifel haben?

Liebe Eltern, es liegt an euch. Denn die Masken werden wiederkommen. Auch für euere Kinder. Sehr bald. In Deutschland sollen sie laut Politikern von O bis O, von Oktober bis Ostern, zum Standard werden. Absurd, nicht wahr?!

Bilde dich zum Thema Maske (bei deinem Kind und dir selbst) auf den Webseiten von «Ärzte klären auf» und «Ärzte für Aufklärung» und entscheide selbst, ob die Schädlichkeit bei gleichzeitiger Nutzlosigkeit «hinreichend wissenschaftlich belegt» ist.

1. Juli 2022 - Kohlendioxid unter der Maske bei Kindern um Faktor 6 höher als erlaubt – Regierung behauptet Rückzug von Studie

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Die Regierung behauptet in ihrer Stellungnahme, dass eine von den Antragstellern zitierte Studie zur Schädlichkeit der Maske bei Kindern von der Veröffentlichung in einem pädiatrischen Wissenschaftsmagazin zurückgezogen worden sei, so der StGH in seinem Urteil vom 10. Mai 2022 (vgl. 6.2.1). Da der StGH des Fürstentums Liechtenstein der Regierung eigenen Angaben zufolge einen Vertrauensvorschuss in Form eines «Einschätzungs- und Prognosespielraums» zugesteht (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2021, z. B. 6.1) konnten die Richter nicht feststellen, dass die Studie aus Deutschland mit 45 Kindern nicht zurückgezogen (sondern nur als solche gekennzeichnet) und im Gegenteil mittlerweile bereits ein zweites Mal in einer Langversion veröffentlicht wurde und über eine Million Aufrufe aufweist, wie Prof. Harald Walach in der 109. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss ausführt. 

Die Studie belegt klar, dass die Kohlendioxidwerte bei Kindern schon nach drei Minuten Maske auf inakzeptabel hohe Werte von über 13.000 parts per million (ppm) ansteigen. In der Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Studie heisst es, das Umweltbundesamt (Anm.: in Deutschland) habe schon 2008 festgestellt, dass in der Atemluft nicht mehr als 2.000 ppm vorhanden sein sollten.

Wer nicht über genügend Herz und Verstand verfügt, um einfach zu wissen, dass eine MASKE VOR MUND UND NASE multilaterale Schäden hervorbringt, insbesondere, wenn sie von Kindern täglich über mehrere Stunden getragen werden muss, der kann sich zum Beispiel hier wissenschaftlich weiterbilden. Dies könnte helfen beim Abwägen, ob die unter 6.2 im Urteil vom 10. Mai 2022 zu lesenden Ausführungen der Regierung wirklich so «plausibel» und der «überwiegenden Wissenschaftsmeinung» entsprechend sind, wie dies der StGH unter 6.3 festhält.

Hierzu sei beispielhaft noch angemerkt, dass die zwei Schulen, welche oben erwähnte Studie in Auftrag gegeben haben, von ihren Oberschulämtern ein Verbot erhielten, die Studie durchführen zu lassen. Darüber informierte Prof. Stefan Hockertz, an der Studie beteiligter Wissenschaftler und Autor des sehr empfehlenswerten Buches «Generation Maske», in einer Pressemitteilung am 30. Juni 2021. Warum, um Himmels willen, sind Pädagogen, Behörden und offenbar auch Regierungen nicht daran interessiert zu erfahren, ob und wie sich Masken auf die Gesundheit von Kindern auswirken?! 

Prof. Walach, Betreuer der zitierten Studie, hat 210 wissenschaftliche Papers publiziert in der peer-reviewten Fachliteratur. Dies nur so nebenbei bemerkt, da Schreiber und Sprecher der Altmedien ihn gerne als «umstritten» bezeichnen. In der 109. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss führt er im Detail aus:

  • Qualifikationen aller an der Studie Beteiligten
  • Was wurde gemacht und wie?
  • Was wurde gefunden?
  • Wie wirkt sich das Gefundene per Alter aus?
  • Was passierte nach der ersten Veröffentlichung?
  • Wie kam es zur zweiten Veröffentlichung?
  • Was sind die Folgen einer anhaltenden und regelmässigen Überversorgung mit Kohlendioxid?


Unsere unbedingte Empfehlung lautet, dass du 45 Minuten deiner Zeit investierst, um Prof. Walachs Ausführungen zuzuhören. Die Regierung, die Landtagsabgeordneten und die Richter des StGH tun es nämlich nicht. Täten sie es, könnten sie von dem hoch dotierten deutschen Wissenschaftler lernen: Es gibt keinen einzigen soliden Beleg der Wirksamkeit der Masken. Im Gegensatz dazu gibt es zahlreiche Belege – sowohl wissenschaftliche als auch aus dem richtigen Leben – für deren Schädlichkeit sowie Nutzlosigkeit.

 

PDF Maskenstudie Prof. Walach und Pressemitteilung 


Weitere Links mit wissenschaftlichen Studien:
Ärzte klären auf

Ärzte für Aufklärung

1. Juli 2022 - Das Medikament Ivermectin vorwiegend in der Tiermedizin eingesetzt. Betreibt Liechtensteins Regierung Propaganda? 

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Propaganda ist das bewusste Verbreiten von bestimmten Informationen zur Steuerung und auch Herstellung einer bestimmten öffentlichen Meinung. Was allerdings oft vergessen wird zu erwähnen: Auch das Weglassen von Informationen ist ein zentraler Mechanismus von Propaganda.  

In seinem Urteil vom 7. Dezember 2021 zum Normenkontrollantrag vom Oktober 2021 (Aufhebung der Covid-Verordnung) hält der StGH unter 5.6.2.5 fest: «Das von den Antragstellern erwähnte, vorwiegend in der Tiermedizin eingesetzte Entwurmungsmedikament «Ivermectin» habe demgegenüber keinen wissenschaftlich nachgewiesenen therapeutischen Nutzen. Vielmehr bestehe das Risiko schwerwiegender Toxizität bei unkontrollierter Anwendung.» Damit bezieht sich der StGH auf die entsprechende Passage (8.5 Abs. 8) in der Stellungnahme der Regierung vom 23. November 2021, welcher als Quellen Veröffentlichungen des deutschen Ärzteblattes sowie des ebenfalls deutschen RKI angefügt sind.

Die Antragsteller, also wir, hatten im Antrag unter 4.4 Folgendes eingebracht: «… Dies erklärt auch, warum viele Regierungen am Therapeutikum «Ivermectin» zur Behandlung von Covid-Patienten kein Interesse zeigen. (73) Dabei habe sich «Ivermectin» in mehreren Studien als vielversprechende Früh- und Akutbehandlung herausgestellt, (74) weshalb etwa von der FLCCC bereits seit Mitte 2020 entsprechende Prophylaxe- und Behandlungsprotokolle herausgegeben werden.(75)»
(Die Quellenangaben sind am Textende angeführt.)

Nun hat der StGH also zwei gegenteilige Meinungen, beide auf Quellen gestützt. Bei den einen, also der Regierung, handelt es sich dabei um eine Behörde und ein Magazin, bei den anderen, das wären dann wir, auf eine Allianz von hochdotierten Ärzten und Wissenschaftlern in den USA. Da es beim Normenkontrollantrag um Menschen und nicht um Tiere ging, erachteten wir als Antragsteller die tiermedizinische Funktion von Ivermectin als nicht erwähnenswert. Die Regierung hingegen erachtete als nicht erwähnenswert, dass Ivermectin bereits 2020 in mehreren Staaten (beispielsweise in Mexico, Guatemala, Indien) sehr erfolgreich zur Behandlung der C-Erkrankung bei Menschen eingesetzt wurde. Sie hat ebenso nicht erwähnt, dass das Medikament seit 1992 auf dem Markt ist und in dieser Zeit weltweit rund vier Milliarden Dosen verabreicht wurden. Auch nicht, dass es auf der WHO-Liste der notwendigen Medikamente steht. 

Ivermectin wird vorwiegend zur Bekämpfung von parasitären Erkrankungen eingesetzt, wofür es 2015 mit einem Nobelpreis ausgezeichnet wurde. Über die Tatsache, dass ein Medikament einen Nobelpreis erhält, könnte man natürlich sinnieren, lassen wir an dieser Stelle aber. Interessanter ist aktuell, dass Ivermectin laut WHO-Statistik - vigiaccess.org, abgerufen am 16.1.2021 - seit 1992, in also rund 30 Jahren, rund 4'500 Nebenwirkungsmeldungen mit 16 Toten aufzeigte, während das von Regierungsbehörden für die C-Behandlung vorgeschriebene und in Spitälern angewandte Remdesivir in nur knapp einem Jahr 5'297 solche Meldungen mit bereit 41 Toten vorzuweisen hatte, wie Dr. Tess Lawrie in diesem Vortrag ausführt (vgl. Folie «Drug Safety Profiles» Min. 17:53). Anführen tun die Liste allerdings die C-Spritzsubstanzen mit 4'108 Toten und 84'489 Nebenwirkungsmeldungen in nur wenigen Wochen nach Verimpfungsstart.

In Bezug auf Ivermectin als Therapeutikum bei der Erkrankung mit dem Pandemievirus hat die Regierung nichts von all dem als erwähnenswert, geschweige denn erwägenswert, befunden. Es mag wohl deshalb nicht weiter verwunderlich sein, dass der StGH in seinem Urteil unter 5.6.3.2 schreibt: «… Hieran ändert wiederum nichts, dass die Antragsteller … auf umfangreiche Quellen verweisen. lmmerhin ist anzumerken, dass es sich bei der von den Antragstellern im Zusammenhang mit dem umstrittenen Covid-Medikament «lvermectin» nur mit Abkürzung angeführten FLCCC nicht etwa um eine staatliche Gesundheitsinstitution wie die ähnlich lautende amerikanische CDC (Center for Disease Control) handelt, sondern um eine private Organisation namens Front Line Covid-19 Critical Care Alliance.» 

Offenbar war es dem StGH wichtig, im Urteil darzulegen, dass die Antragsteller die erwähnte Ärzteallianz nur mit Abkürzung genannt hatten, obwohl im Quellenverweis die ausgeschriebene Form notiert war. Weniger wichtig erschien dem obersten Gericht von Liechtenstein wohl, die Aussagen der Regierung ebenso zu prüfen und zu hinterfragen. Grundsätzlich braucht uns dies allerdings nicht zu erstaunen: Denn schon 2020, als Ärzte aus verschiedenen Ländern, Ivermectin als Therapeutikum bei Covid-19 vorschlugen, um eine Pandemie zu verhindern, stimmten WHO, Altmedien, Behörden und Regierungen lautstark eine internationale Negativkampagne an. 

Erfahre mehr zur Negativkampagne und den Interessenkonflikten der WHO von Dr. Tess Lawrie, bis Dezember 2021 Beraterin der WHO, Gründerin der BIRD-Initiative (British Ivermectin Recommendation Development), Gründungsmitglied des World Council for Health, der gesunden Alternative zur WHO. Ein von ihrer Organisation verfasstes Papier zur Wirksamkeit von Ivermectin fand Veröffentlichung im American Journal of Therapeutics und gehörte sofort zu den zehn meistgelesenen Artikeln, worauf von Altmedien und Co. selbstverständlich sofort auf die altbekannte Art interveniert werden musste – was allerdings immer weniger Menschen dulden.

Neben Ivermectin gibt es zahlreiche andere bekannte Medikamente, die von Ärzten erfolgreich zur (Früh)Behandlung eingesetzt wurden, wie Dr. Klinghardt in der 110. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss ausführt. Er spricht dabei auch über relativ erfolgreiche Konzepte zur Behandlung von Schäden durch die Spritzen.

Quellenangaben:

73 SUTER, Tagesanzeiger vom 2. August 2021, «Geheimverträge für Impfstofflieferung – Pfizer wälzt Risiken auf Käufer ab, grosse Unterschiede bei Preisen», zu finden unter https://www.tagesanzeiger.ch/pfizer-waelzt-risiken-auf-kaeufer-ab-grosse-unterschiede-bei-den -preisen-567658377087
 
 74 Front Line COVID-19 Critical Care Alliance, 16. Januar 2021 «Review of the Emerging Evidence Demonstrating the Efficacy of Ivermectin in the Prophylaxis and Treatment of COVID-19», zu finden unter https://covid19criticalcare.com/wp-content/uploads/2020/11/FLCCC-Ivermectin-in-the-prophylaxis-and-treatment-of-COVID-19.pdf

75 Front Line COVID-19 Critical Care Alliance, Prevention and Treatment Protocols for COVID-19, zu finden unter https://covid19criticalcare.com/covid-19-protocols/